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Taufe von Jugendlichen und von Erwachsenen | |
"Goldene Hochzeit", "Goldene Konfirmation" | |
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Taufe von Kindern
Sie denken darüber nach, ob Sie Ihr Kind bei uns zur Taufe anmelden möchten?
Als Pfarrer und Pfarrerin dieser Gemeinde freuen wir uns darüber sehr und sind zum persönlichen Gespräch über Ihre Fragen jederzeit bereit.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen beim Überlegen helfen.
Taufen können stattfinden in den regelmäßigen gemeindlichen Gottesdiensten sonntags um 10.00 Uhr und um 18.00 Uhr, sofern dem nicht im Einzelfall praktische Gründe entgegen stehen.
Besonders schön und passend ist es oft, wenn Kinder im Familiengottesdienst getauft werden; bei uns mindestens sechsmal jährlich am zweiten Sonntag im Monat um 11.30 Uhr.
Wo es gewünscht wird, z.B., weil viele kleine Kinder mit dabei sind, können wir gern auch mit Ihnen einen eigenen Taufgottesdienst in Kirche oder Kapelle feiern. Angesichts der vielen Gottesdienste und Konzerte in unserer Kirche ist es ratsam, den Termin für eine Taufe so frühzeitig wie möglich mit unserem Gemeindebüro abzustimmen, Tel. 218 50 23, sowie ggf. mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Wahl.
Zur Anmeldung der Taufe im Gemeindebüro wird die Geburtsurkunde Ihres Kindes benötigt; zu weiteren evtl. nötigen Unterlagen siehe die folgenden Erläuterungen.
Voraussetzung bei der Taufe von Kindern ist, dass mindestens ein Elternteil selbst der Evangelischen Kirche angehört. Dem Täufling sollen außerdem Paten zur Seite stehen, die mit den Eltern zusammen das Kind im Heranwachsen begleiten und die es insbesondere darin unterstützen, in den christlichen Glauben hineinzuwachsen.
Die Ordnung unserer Kirche sieht deshalb vor, dass Taufpate nur werden kann, wer selbst einer christlichen Kirche angehört und konfirmiert bzw. nach den Regeln seiner Konfession zum Abendmahl zugelassen ist (siehe unten unter Konfirmation). Hierüber benötigen wir von den Kirchengemeinden, denen die Paten jeweils angehören, eine sogenannte Patenbescheinigung; diese wird im dortigen Gemeindebüro ausgestellt. Mindestens ein Pate soll evangelisch sein.
Natürlich können Sie nahe Verwandte bitten, das Patenamt für Ihr Kind zu übernehmen. Vielleicht finden Sie aber auch in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis Menschen, die diese Aufgabe gern übernehmen und die damit sozusagen zusätzlich in die Familie hinein genommen werden können?
Gerade für Jugendliche kann dies eine schöne und wichtige Aufgabe sein und die altersmäßige Nähe zu Ihrem Kind kann später besondere Chancen bergen.
Nicht selten kommt es vor, dass Eltern besonders gern jemand als Patenonkel oder Patentante bitten möchten, der nicht Kirchen-Mitglied ist. In solchen Fällen beziehen wir diese "Familienpaten" gern im Taufgottesdienst so mit ein, wie es passt und gewünscht wird. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir als Taufpaten im kirchlichen Sinne nur diejenigen in der Taufurkunde vermerken können, die selbst auch verbindlich einer Kirche angehören; und dass es jedenfalls auch Paten geben soll, die Kirchenmitglieder sind.
>>>Kircheneintritt...
Wenn Sie selbst nicht Mitglieder der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde sind, aus bestimmten Gründen Ihr Kind aber hier taufen lassen möchten, brauchen Sie aus Ihrer Wohnsitz-Kirchengemeinde eine sogenannte Abmeldebescheinigung ("Dimissoriale"). Darin wird Ihnen bestätigt, dass Sie in Ihrer dortigen Gemeinde als Mitglied verzeichnet sind; eine "Abmeldung" aus der Gemeinde bedeutet das keineswegs.
Für die Taufe von Kinder, deren Eltern nicht unserer Gemeinde angehören, erheben wir eine Gebühr von 200,- € zzgl. Honorar für unseren Organisten.
Kindertaufe - ja oder nein?
Viele Eltern sehen es so: Wir möchten mit der Taufe Gott für unser Kind danken und möchten ihm von Anfang an das mitgeben, was uns selbst wichtig ist und am Herzen liegt. Deshalb lassen wir es schon bald nach der Geburt taufen. Die Entscheidung über den Glauben und über seine Kirchenzugehörigkeit kann es später noch immer selbst treffen, der Konfirmandenunterricht ist dafür eine gute Gelegenheit.
Diese Sichtweise entspricht in besonderer Weise dem Grundverständnis des Glaubens als eines Geschenks, nicht als einer eigenen Aktivität.
Andere sagen: Wenn unser Kind später getauft wird, zum Beispiel als Schulkind oder im Zusammenhang mit dem Konfirmandenunterricht, so kann es seine Taufe bewusst erleben und selbst sein Ja dazu sagen.
Auch diese Überlegungen haben ihr gutes Recht.
In der evangelischen Kirche ist das eine wie das andere möglich.
Für Sie als christliche Eltern ist es am allerwichtigsten, dass Sie Ihrem Kind von klein auf die Begegnung mit dem christlichen Glauben ermöglichen, so wie es Ihnen selbst entspricht, indem Sie mit ihm beten, indem Sie mit ihm Geschichten aus der Bibel kennen lernen, indem Sie später mit ihm zum Kindergottesdienst gehen und ihm die Teilnahme am Religionsunterricht ermöglichen.
Alle diese Möglichkeiten stehen Ihrem Kind jedenfalls auch dann offen, wenn Sie sich für die Taufe zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden sollten.
Fall Sie für die Taufe nach einer besonderen Taufkerze suchen, auch personalisiert, können wir den Klosterladen Karmel Regina Martyrum, Heckerdamm 232, empfehlen.
Taufe von Jugendlichen und von Erwachsenen
Für jeden, der die Bedeutung des christlichen Glaubens für sein Leben erfahren und erkannt hat, ist die Taufe das Sakrament, mit dem die Aufnahme in die Gotteskindschaft sichtbaren Ausdruck findet und mit dem die Zugehörigkeit zur christlichen Kirche beginnt.
Dieser Schritt ist auf kein Lebensalter beschränkt.
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist man nach den Gesetzen in Deutschland religionsmündig. Von diesem Alter an liegt die Entscheidung über die Taufe ganz bei dem Betreffenden selbst.
Für Jugendliche ist es der nahe liegende Weg, am Konfirmandenunterricht teilzunehmen. Hier erfährt man Grundlegendes über den Glauben und auch über die Bedeutung der Taufe, kann sich über seine eigene Einstellung darüber im Gespräch mit anderen klarer werden und so sein bewusstes, eigenes Ja zur Taufe im Glauben an den dreieinigen Gott sagen.
Für alle, die das Konfirmandenalter bereits hinter sich haben, empfiehlt es sich, im direkten Gespräch mit Pfarrer oder Pfarrerin nach dem jeweils passenden Weg zur Tauf-Vorbereitung zu suchen.
Darüber hinaus gibt es in dieser Gemeinde oder auch in Nachbargemeinden in gewissen zeitlichen Abständen Gesprächsreihen zu Glaubensfragen, die ebenfalls zur persönlichen Tauf-Vorbereitung geeignet sind.
Kirchliche Trauungen
Sie möchten heiraten und Ihr Ja zueinander, nach der standesamtlichen Eheschließung, vor Gott und der Gemeinde bekräftigen und sich dazu den Segen Gottes zusprechen lassen? Dies ist auch bei uns auf dem Breitscheidplatz möglich, sowohl in der großen Kirche mit ihren blauen Fenstern, unter dem segnenden Christus, als auch in der Kapelle, dem flachen Gebäude neben dem Neuen Turm, einem im Innern sehr schönen, lichten Raum mit ca. 100 Plätzen.
Voraussetzung ist, dass mindestens eine/r der beiden Partner/innen der evangelischen Kirche angehört und dass beide ihre Ehe unter dem Zuspruch des Segens Gottes und in Verantwortung vor ihm führen wollen.
Terminabsprache: Über den Tag und die Uhrzeit sollten Sie sich so frühzeitig wie möglich mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Wahl verständigen. Wenn am gewünschten Tag in der Kirche ein Konzert stattfindet, muss auch auf die vorherigen Probenzeiten Rücksicht genommen werden. An vielen Sonnabenden ist darum die spätest mögliche Uhrzeit 14.00 Uhr.
Über die Trauung von Paaren, die nicht Mitglieder der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde sind, ist jeweils im Einzelfall zu sprechen.
Rechtzeitig vor dem Tag der Trauung wird ein ausführliches Traugespräch vereinbart, bei dem alle Einzelheiten hinsichtlich der Gestaltung des Gottesdienstes besprochen werden können.
"Goldene Hochzeit", "Goldene Konfirmation"
Zum fünfzigjährigen Jubiläum der Konfirmation werden hier, wie auch in vielen anderen Gemeinden, jährlich Gottesdienste zur "Goldenen Konfirmation" gefeiert - Rückschau halten und Ausblicken auf das, was jetzt als Leben vor einem liegt, Gott für das Gewesene danken und ihn um seinen Segen bitten.
Über die Termine für die "Goldene Konfirmation" weisen wir in unserem Gemeindeflyer und im Terminkalender und im Gemeindeteil dieser Internetseiten hin. Anmelden kann sich, wer vor mindestens 50 Jahren konfirmiert wurde, sei es in dieser Gemeinde oder auch in einem anderen Ort. Zur Anmeldung im Gemeindebüro, Tel. 218 50 23, bitte möglichst das Datum, den Ort der damaligen Konfirmation und den Konfirmationsspruch angeben.
Sehr gern feiern wir auch mit Ihnen und Ihren Angehörigen einen Gottesdienst zur 50-jährigen Wiederkehr Ihres Hochzeitstages "Goldene Hochzeit" - oder auch zu einem anderen Ehejubiläum, sei es "Silberhochzeit" oder auch ein Jubiläum noch jenseits der "Goldenen". Rechtzeitige Anmeldung und Terminvereinbarung wird dringend empfohlen. Wenn es aus bestimmten Gründen nicht mehr möglich ist, zum Gottesdienst in die Kirche zu kommen, können wir die "Goldene" oder "Diamantene Hochzeit" selbstverständlich auch bei Ihnen zuhause gestalten.
Kirchliche Beerdigung
Zu den selbstverständlichen Aufgaben der christlichen Gemeinde gehört es von Anfang an, ihre Toten mit Gottes Wort und im Gebet zu begraben - in der Hoffnung auf die Auferweckung der Toten zum Ewigen Leben - und sie und auch ihre Angehörigen der bleibenden Gnade Gottes anzuvertrauen.
Jedes verstorbene Gemeindemitglied hat selbstverständlichen Anspruch auf diesen Dienst durch die Pfarrer/innen der Gemeinde; die Angehörigen können ihre seelsorgliche Begleitung gern in Anspruch nehmen.
Die Anmeldung der Kirchlichen Bestattung erfolgt in Berlin üblicherweise über das von den Angehörigen beauftragte Beerdigungs-Institut.
Hilfreich ist es, wenn bereits vor der Festlegung des Beisetzungs-Termins auf dem Friedhof Kontakt mit dem Gemeindebüro aufgenommen wird, Tel. 218 50 23. Es kann sonst geschehen, dass zu dem entsprechenden Termin kein Pfarrer, keine Pfarrerin der Gemeinde frei ist. Selbstverständlich wird in solchen Fällen aber von der Gemeinde für Vertretung gesorgt.
Die Trauerfeier findet bei Erdbestattungen anlässlich der Beisetzung auf dem Friedhof statt. Bei Feuerbestattungen kann sie sowohl vor der Einäscherung am Sarg geschehen als auch anlässlich der Beisetzung der Urne auf dem Friedhof. Letzteres hat bisweilen den Nachteil, dass zwischen dem Sterbetag und dem Tag der Beisetzung ein ziemlich langer Zeitraum liegt. Das gemeinsame Abschiednehmen im Gottesdienst als wichtiger Schritt auf dem Weg der Trauer liegt damit lange noch vor einem. Von daher empfiehlt es sich, jedenfalls die verschiedenen Möglichkeiten mit dem Bestatter und gern auch mit Pfarrer und Pfarrerin zu besprechen.
Zur Vorbereitung der Trauerfeier führt die Pfarrerin, der Pfarrer mit den Angehörigen ein ausführliches Gespräch. Dabei kann - im Vertrauen auf die seelsorgerliche Schweigepflicht - alles angesprochen werden, was die Angehörigen im Gedenken an den Verstorbenen bewegt.
Bei möglicherweise heiklen Punkten wird gemeinsam überlegt, was davon in der Trauerfeier selbst für alle zur Sprache kommen - und was in der Vertraulichkeit des persönlichen Gesprächs bleiben soll. Fragen der Liedauswahl und der Musik bei der Trauerfeier sollten ebenfalls hier besprochen werden.
Der Dienst der Pfarrerin, des Pfarrers für verstorbene Gemeindemitglieder und ihre Angehörigen ist grundsätzlich kostenlos! Finanzielle Erwägungen sollten keinesfalls davon abhalten, ihn in Anspruch zu nehmen. Wenn es nur ganz wenige Angehörige geben sollte, die den Weg zum Grab gemeinsam gehen, kann auch eine kleine gottesdienstliche Feier am Grab selbst stattfinden, ohne Nutzung der Feierhalle (verwaltungstechnisch: "stille Beisetzung", schließt Worte und Gebete am Grab nicht aus).
Auch hier kann der Bestatter über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.
In Fällen, wo das Sozialamt für die Kosten der Beisetzung aufkommt, kann durchaus auch Anspruch auf die Nutzung der Feierhalle bestehen, um den Angehörigen und Freunden ein würdiges Abschiednehmen zu ermöglichen. Und: Pfarrerinnen und Pfarrer begleiten verstorbene Gemeindemitglieder auch dann mit Gebet und Segen auf ihrem letzten irdischen Weg, wenn es gar keine Angehörigen mehr geben sollte - wenn sie denn durch das Beerdigungs-Institut oder auch z.B. durch Nachbarn informiert werden.
Viele Menschen beschäftigt im Alter die Frage, wer sich später um ihr Grab kümmern wird. Wo keine nahen Angehörigen am Ort leben oder wo man diesen diese Aufgabe nicht hinterlassen möchte, erscheint oft die "anonyme Beisetzung" unter der "grünen Wiese" als einzige Möglichkeit (verwaltungstechnisch: "Urnen-Gemeinschaftsgrab"). Es gibt aber Alternativen zur "anonymen Beisetzung", bei der hinterher kein konkretes Erinnerungszeichen mehr bleibt. Viele kirchliche Friedhöfe unterhalten kleinere, überschaubare Gemeinschafts-Grabanlagen, bei denen die Namen und Lebensdaten der dort Beigesetzten als Inschrift angebracht werden und bei denen der Kirchhof für Gestaltung und Pflege der Anlage sorgt; so zum Beispiel die Kirchhöfe "Luisen" und "Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis" am Fürstenbrunner Weg.
Manche Friedhöfe bieten inzwischen auch die Möglichkeit der Erdbestattung in Rasenflächen, in denen flache Platten mit Namen und Lebensdaten eingelassen werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten kann wiederum der Bestatter informieren. Allen, die hierüber per Vorsorgevertrag oder im Testament zu Lebzeiten bereits Verfügungen treffen wollen, ist dringend zu empfehlen, dies im Gespräch mit ihren nahen Angehörigen zu tun.
Übrigens: Viele evangelische Kirchen bieten die Möglichkeit, dort Trauerfeiern zu halten, z.B. wenn die sonst in Frage kommende Feierhalle auf dem Friedhof als Gottesdienstraum nicht passend erscheint. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass dies in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche nur in ganz besonderen Fällen möglich ist, da diese Kirche normalerweise immer für Besucher offen stehen sollte.