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Beteiligungsmöglichkeiten Stiftung Kaiser Wilhelm-Gedächtnis-Kirche

         

Gegründet wurde die Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche bereits 1904 vom Evangelischen Kirchenbauverein zum Zwecke der Erhaltung des Kirchenbaus und zur Förderung der Kirchenmusik. Hinzu kam später noch die Förderung der seelsorglichen Arbeit.

Ohne Spenden wären die bauliche Erhaltung der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche und die inhaltliche Arbeit nicht möglich. Heute bieten sich viele Möglichkeiten einer Beteiligung an: mittels Spenden, Zustiftungen und Testamentsspenden. Bereits mit einer Zustiftung ab 5.000 Euro werden Sie zur Stifterin oder zum Stifter.

Das nützt doppelt: Sie unterstützen die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche und verbinden Ihren Namen dauerhaft mit ihr. Eine Zustiftung erhöht den Kapital-Grundstock, der so auf Dauer erhalten bleibt. Die Erträge Ihrer Zustiftung stehen Jahr um Jahr für die Förderung konkreter Projekte zur Verfügung. Mit einer zweckgebundenen Zustiftung können Sie gezielt fördern, was Ihnen besonders am Herzen liegt, beispielsweise die Kirchenmusik.

 

Stiftungsfonds mit eigenem Namen verbinden

Ab 50.000 Euro können Sie einen Stiftungsfonds mit dem eigenen Namen unter dem Dach der Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche einrichten. Für die Verwendung der Erträge Ihres Stiftungsfonds machen wir Ihnen einmal im Jahr Vorschläge, über die Sie dann entscheiden können.

Auch die Verwaltung selbstständiger Stiftungen durch die Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und sogenannte Treuhandstiftungen sind denkbar. Immer wieder möchten Menschen die Gedächtniskirche in ihrem Testament bedenken, um auch über ihre Lebenszeit hinaus für Generationen eine persönliche Verbindung zu diesem Ort herzustellen. Vielfach werden konkrete Arbeitsfelder mit dem Testament verbunden, zum Beispiel die Kirchenmusik, die seelsorgliche Arbeit oder die Erhaltung der Bauten. Wenn Sie die Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche als Erbin einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken, kommt Ihr Nachlass der Gedächtniskirche in vollem Umfang zugute. Als gemeinnützige Stiftung ist sie von der Erbschaftssteuer befreit. Mit regelmäßigen Informationen, dem Versand einer Spenderzeitschrift sowie Einladungen in das Kirchenensemble der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche schafft die Stiftung Anlässe und Raum für Ihr persönliches Engagement. Als Förderer gestalten Sie die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche mit und sind Teil der Stiftergemeinschaft.
 

Sie bleiben in Erinnerung

Als Testamentsspender oder Stifterin bleiben Sie im Gedächtnis. Sichtbares Zeichen Ihres Engagements ist die Aufnahme in ein Stifterbuch. In dankbarer Erinnerung werden die Namen der Förderer dort verzeichnet und gewürdigt. Die Namen verstorbener Stifter und Testamentsspender werden jeweils am Ewigkeitssonntag im Abendgottesdienst verlesen. Die Stiftungsaufsicht und ein Kuratorium aus bekannten Berliner Persönlichkeiten wachen darüber, dass alle Mittel dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

 

Kontakt

Sie möchten sich beteiligen, aber Sie haben Fragen? Gern nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Gespräch. Sprechen Sie uns an.

Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche
Annette Scholl
Telefon: (030) 21 01 86 08
E-Mail: stiftung@gedaechtniskirche-berlin.de

www.gedaechtniskirche-berlin.de
www.blaues-glas.de