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Danke - für Kirchensteuern, Spenden und mehr!

Jede Kirchengemeinde lebt durch das Engagement der Menschen, die dort leben und tätig sind. Sie lebt aber auch durch das Geld, das ihr dafür zur Verfügung gestellt wird: zur Instandhaltung der Gebäude, zur Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die laufenden Kosten von der Briefmarke bis zur Straßenreinigung - und natürlich für ihre inhaltliche Arbeit und für ihre diakonischen Aufgaben.

Hier verdienen besonderen Dank alle diejenigen, die mit Überzeugung Kirchenmitglieder sind und bleiben und so durch ihre Kirchensteuern die Grundlage für das kirchliche Angebot zur Verfügung stellen. Ebenso ist zu danken allen, die nach dem Maß ihrer Möglichkeiten und in eigener Entscheidung mit Spenden dazu beitragen: von der Kollekte im Gottesdienst über die regelmäßige Kirchgeld-Überweisung bis hin zur Einzelspende, wenn unsere Orgel es nötig hat oder wir um Hilfe bitten bei der Finanzierung unserer zweiten Pfarrstelle. Als in der Gemeinde Verantwortliche wissen wir das alles sehr zu schätzen und nehmen nichts davon für selbstverständlich. Und wenn es mal versäumt werden sollte, in angemessener Form dafür zu danken, weisen Sie uns ruhig darauf hin; wir wollen gern dazulernen.

Speziell an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche können wir uns auch über manche Form von Sponsoring freuen - vom gestifteten Buffet über das Hotelzimmer für den Gastorganisten bis hin zur Plakatwerbung, die uns die Instandsetzung der Kirchenfassade ermöglicht hat - und glauben zugleich, dass es da noch manche Möglichkeit gäbe, manche für beide Seiten interessante Partnerschaftsbeziehung, die erst noch geknüpft werden möchte.

Und noch etwas ist hier zu nennen: Erbschaften. Seit frühester Zeit hat es immer wieder Menschen gegeben, die die Kirche in ihrem Testament bedacht haben. Wenn Sie überlegen, was einmal aus dem werden soll, was Sie im Laufe Ihres Lebens erarbeitet haben und was Ihnen zuteil geworden ist - vielleicht können Sie sich vorstellen, dass etwas davon auch in der kirchlichen Arbeit rund um die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche herum in guter Weise weiterwirken sollte? Selbstverständlich übernimmt die Gemeinde dafür auch alle Verpflichtungen, die sich aus einer Erbschaft ergeben. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinde und auch der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats, Dr. Wolfgang Kuhla, sind jederzeit gern zum Gespräch auch über solche Fragen bereit; zu erreichen über das Gemeindebüro, Tel. 218 50 23.

Wenn Sie jetzt unmittelbar etwas tun wollen, um die Arbeit unserer Gemeinde finanziell zu fördern, hier unser Spendenkonto:

Postbank Berlin, BLZ 100 100 10
Konto-Nr. 122 76 - 105
Konto-Inhaber: KWG-Gemeinde
(zusätzliche Angabe für Überweisungen aus dem Ausland:
BIC:  PBNKDEFF; IBAN-Nr:  DE48 1001 0010 0012 2761 05)

Bitte vermerken Sie den Zweck, für den Ihre Spende bestimmt ist, und geben Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen danken und eine Spendenbescheinigung zusenden können. (Spenden an die Gemeinde sind steuerlich abzugsfähig - so wie Kirchensteuern im übrigen auch!)

Oder Sie lassen sich vom Gemeindebüro, Tel. 218 50 23, den Vordruck für eine Einzugsermächtigung zusenden und reihen sich damit ein in die wachsende Zahl der Menschen, die unsere Kirche und unsere gemeindlichen Aktivitäten durch regelmäßige Spenden unterstützen.

Was auch immer Sie tun, jetzt oder zu späterer Zeit - jedenfalls herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihr Mitdenken. 


Sie finden >>>hier<<< den Vordruck einer Bankeinziehungsermächtigung.

Wenn Sie diesen verwenden, geben Sie bitte einen Verwendungszweck an.
Beispielhaft nennen wir Ihnen einige Verwendungszwecke:

 "Zweite Pfarrstelle", "Kirchgeld", "Jugendkantorei", "Orgel", "Flügel", "Gemeindeaufbau", "Altarschmuck", "Kantorei", "Diakonie", "Arbeit mit älteren Menschen", "Gebäudeerhaltung", "Öffentlichkeitsarbeit", "Arbeit mit Jugendlichen", "Arbeit mit Kindern", "Arbeit mit jungen Erwachsenen", "Kirchenmusik".

Für die Erteilung einer Spendenbescheinigung bei Spenden über 200 EUR benötigen wir Ihre Absenderangaben. Teilen Sie uns diese erforderlichenfalls bitte gesondert per e-mail oder Telefax mit. Die erforderlichen Verbindungsangaben finden Sie unter Kontakt/Gemeindehaus.

Als Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt reicht bei Spenden bis zu 200 Euro der Kontoauszug beziehungsweise Einzahlungsbeleg der Bank, der den Verwendungszweck nachweist, aus.



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